Flächen gestalten, Projekte entwickeln.

Urteil des Landgerichtes bestätigt Rechtsauffassung der RAG Montan Immobilien

15.02.2022 - Kaufvertrag zum „Neukircher Feld“ ist rechtsgültig - RAG Montan Immobilien bietet der Stadt Neukirchen-Vluyn weiterhin das Gespräch an

Das Landgericht Kleve hat die Auffassung der RAG Montan Immobilien über die Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages „Neukircher Feld“ zwischen der Stadt Neukirchen-Vluyn und dem Unternehmen durch heutiges (15. Februar 2022) Urteil bestätigt. Die mündliche Verhandlung hatte am 11. Januar vor der Zivilkammer des Landgerichtes Kleve stattgefunden.

Anlässlich der heutigen Urteilsverkündung sagte Michael Kalthoff, Vorsitzender der Geschäftsführung der RAG Montan Immobilien: „Wir stehen weiterhin zu unseren Planungen, das Neukircher Feld als attraktives Wohnquartier zu entwickeln und sind offen für weitere Gespräche mit der Politik und Verwaltung der Stadt Neukirchen-Vluyn. Die RAG Montan Immobilien wird sich auch weiterhin als verlässlicher Partner der Kommunen anbieten. Das Urteil bestätigt uns in unserer Ansicht, dass wir die gleiche Verlässlichkeit auch umgekehrt erwarten dürfen.“

Die RAG Montan Immobilien hatte die Stadt Neukirchen-Vluyn auf Erfüllung des im Juni 2019 mit der Stadt geschlossenen Grundstückskaufvertrages verklagt. Die Stadt hatte in den vergangenen Monaten die Zustimmung zu einer vereinbarten Grundstücksteilung und somit den Vollzug des Kaufvertrages verweigert. Sie berief sich auf die Nichtigkeit des Vertrages und einen von ihr erklärten Rücktritt vom Vertrag.

Mit dem heutigen Urteil widersprach das Gericht der Auffassung der Stadt. Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht auf das im Vertragsrecht geltende Prinzip der Vertragstreue verwiesen, wonach geschlossene Verträge grundsätzlich einzuhalten sind. Meinungswechsel nach Vertragsschluss können auch wegen der sonst entstehenden Rechtsunsicherheit nicht dazu führen, dass man sich einseitig von Verträgen lösen kann.

Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist die Entscheidung des Neukirchen-Vluyner Stadtrates vom 27. Januar 2021, das Bebauungsplanverfahren für das Neukircher Feld zu stoppen und jegliche weiteren Planungsschritte für ein Wohnquartier auf dem Areal zu beenden.

Die RAG Montan Immobilien hatte das Projekt gemeinsam mit Politik und Verwaltung der Stadt Neukirchen-Vluyn auf den Weg gebracht. Hierzu wurde mit der Stadt 2018 eine Absichtserklärung zum Projekt (Letter of Intent (LOI)) geschlossen. Im Jahr 2019 veräußerte die Stadt das Grundstück an die RAG Montan Immobilien. In Vorbereitung des Bebauungsplans schlossen Anfang 2020 Stadt und RAG Montan Immobilien noch einen städtebaulichen Vertrag ab. Die Immobilientochter der RAG wollte in Neukirchen-Vluyn in direkter Nachbarschaft zum von ihr seit 2010 realisierten Wohnquartier Niederberg 1|2|5 ein weiteres Wohngebiet entwickeln. Im „Neukircher Feld“, einer vormals agrarisch genutzten Fläche, sollten auf rund 57.000 Quadratmetern Fläche ca. 50 Einfamilienhäuser und rund 30 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern entstehen.

Damit wolle die RAG Montan Immobilien ihre erfolgreiche Entwicklung von Wohnquartieren in der Kommune fortsetzen, sagte RAG Montan Immobilien Chef Kalthoff. Mit der Realisierung des Wohnquartiers auf dem Areal der ehemaligen Zeche Niederberg 1/2/5 habe die RAG Montan Immobilien ihre Zuverlässigkeit in Neukirchen-Vluyn bewiesen. Für den verantwortlichen und nachhaltigen Umgang mit Flächen sprächen auch zahlreiche Projekte, die das Unternehmen in anderen Kommunen am Niederrhein verwirklicht habe, führte Kalthoff weiter aus. „Wir sind weiterhin überzeugt von dem Projekt „Neukircher Feld“. Die starke Nachfrage nach den Wohnbaugrundstücken und der Bedarf an neuem bezahlbarem Wohnraum in Neukirchen-Vluyn und der Region sprechen dafür, an dem Projekt festzuhalten. Ich hoffe auf die Gesprächsbereitschaft der Verantwortlichen in Neukirchen-Vluyn“, betonte Kalthoff abschließend.

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Michael Kalthoff, Vorsitzender der Geschäftsführung der RAG Montan Immobilien. Foto: RAG Montan Immobilien

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