Flächen gestalten, Projekte entwickeln.

RAG Montan Immobilien bedauert Entscheidung des Rates

03.02.2021 - Ratsentscheid stoppt den Bebauungsplan für das Neukircher Feld

Die RAG Montan Immobilien bedauert die gestrige Entscheidung des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn, die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan zum Neukircher Feld aufzuheben. Damit ist das Neubaugebiet Neukircher Feld gestoppt worden, das die Immobilientochter der RAG in Neukirchen-Vluyn in direkter Nachbarschaft zum Stadtquartier Niederberg 1|2|5 auf der Nordfläche des ehemaligen Zechenareals realisieren wollte.  Im Neukircher Feld sollten auf rund 57-tausend Quadratmetern Fläche ca. 50 Einfamilienhäuser und rund 30 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern entstehen.

„Wir sind davon ausgegangen, dass der mit der Stadt beschlossene „Letter of Intent“ und der städtebauliche Vertrag verbindliche Regelungen darstellen, die uns eine verlässliche Basis für unsere Investitionen in den dringend benötigten Wohnraum Neukirchen-Vluyn gibt“, betont Sandra Nierfeld, Bereichsleiterin - Flächenentwicklung Ruhr West, und verantwortlich für das Projekt. „Solch eine Vorgehensweise ist in hohem Maße abschreckend für investitionswillige Unternehmen. Die RAG Montan Immobilien hat in vielen Fällen gezeigt, dass sei eine verlässlicher Partner für die Kommunen ist. Die gleiche Verlässlichkeit erwarten wir natürlich auch umgekehrt,“ so Nierfeld weiter.

Eine Entscheidung, wie die RAG Montan Immobilien im Fall Neukircher Feld weiter vorgehen wird, werde mit gebotener Ruhe getroffen – so das Unternehmen. Dies solle auch weiter  im vertrauensvollen Austausch mit der Stadt Neukirchen-Vluyn geschehen.

Die starke Nachfrage nach den Grundstücken im Neukircher Feld habe den Bedarf an neuem bezahlbarem Wohnraum in der Stadt mehr als deutlich gemacht. Die sachlichen Fragen, u.a. nach der Berücksichtigung der Klimaziele und sozial angepasst Mietpreise wären sicherlich zu beantworten gewesen – schreibt die RAG Montan Immobilien.

Laut dem abgestimmten städtebaulichen Konzept sollten auf der Fläche ohnehin bereits rund 35 Prozent der Wohnungseinheiten als bezahlbarer Wohnraum entstehen. Damit wäre die städtische Vorgabe mehr als erfüllt worden. In Sachen Klimaschutz lag im Rahmen des Bebauungsplanes ein umfangreiches Umweltgutachten vor, welches bestätigt, dass die Fläche keine besondere klimatische Funktion aufweist. Auch ökologisch wurde die Fläche als nicht besonders wertvoll eingestuft, was inZeiten des Wohnungsnotstandes ideale Voraussetzungen für eine Bebauung mit sich gebracht hätte.

Beispiel für die auch an Klimazielen orientierte Arbeit der RAG Montan Immobilien finden sich auf Niederberg in der städtebaulichen Gestaltung des auf der Nordfläche des ehemaligen Bergwerkes entstandenen Stadtquartiers Niederberg mit großen Grünzonen, Freiflächen und dem Erhalt des umliegenden Zechenwaldes. Diese Orientierung findet sich auch in zahlreichen anderen Flächenentwicklungsprojekten der RAG Montan Immobilien in der gesamten Metropole Ruhr wieder. Als Beispiel seien da das CO2-neutrale Stadtquartier „Kreativ.Quartier Lohberg“ in Dinslaken, das zukünftige Stadtquartier Friedrich Heinrich in Kamp-Lintfort oder das Stadtquartier Gneisenau in Dortmund genannt. Bei all  diesen Entwicklungs-projekten hat die RAG Montan Immobilien mit einer großzügigen Grünflächen-planung zur Erhöhung der Lebensqualität im Quartier beigetragen. „Hier sprechen die Tatsachen eine deutliche Sprache,“ betont Sandra Nierfeld abschließend. „Wir stehen trotz der jetzigen Enttäuschung der Stadt Neukirchen-Vluyn weiterhin für Gespräche zur Verfügung.“

Wir verwenden Cookies, um den Betrieb dieser Internetseite zu ermöglichen (technische Cookies) und zu analysieren. Wenn Sie auf "Ja, einverstanden" klicken, erklären Sie sich mit der Verwendung sämtlicher Cookies einverstanden. Klicken Sie auf „Nicht notwendige ablehnen“ werden nur technische Cookies verwendet. Ihre Einstellungen zu Cookies können Sie individuell anpassen, indem Sie auf „Benutzereinstellungen ändern“ klicken. Sie können sich auch dazu entscheiden, bestimmte Cookies nicht zuzulassen. Die Blockierung bestimmter Cookies kann jedoch zu einer beeinträchtigten Nutzererfahrung auf unserer Internetseite führen. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Richtlinien, um mehr über die Verwendung von Cookies auf unserer Internetseite zu erfahren.

Technisch notwendige Cookies

Diese Cookies sind von grundlegender Bedeutung für die Funktion unserer Website. Sie werden automatisch gelöscht, wenn der lokale Browser geschlossen wird oder eine gewisse Zeit (24h) vergangen ist, ohne dass der Nutzer auf der Website Aktionen durchgeführt hat.

Statistische Daten über den Internetdienst Matomo

Diese Cookies sammeln Informationen darüber, wie Sie unsere Website verwenden. Sie speichern keine Informationen, die eine persönliche Identifikation des Benutzers erlauben. Statistische Daten werden anlasslos binnen 30 Tage automatisch gelöscht beziehungsweise nach Abschluss der Aus- und Verwertung, je nachdem, was länger ist.